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BFH 15.12.2021 III R 48/20, StuB 10/2022 S. 394

Einkommensteuer | Kindergeld für behinderte Kinder

(1) Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. (2) Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich regelmäßig aus den Umständen objektiv nachvollziehbar ableiten lassen. Allein die Erklärung des Kindergeldberechtigten oder des Kindes, ein Bezug sei nicht für den (gegenwärtigen) Unterhalt bestimmt, führt nicht dazu, dass dieser bei der Ermittlung der Selbstunterhaltsfähigkeit unberücksichtigt bleibt (Bezug: § 62 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 62 Abs. 1, ...

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