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Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO
(1) Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i. S. von § 218 Abs. 2 AO. (2) § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war (Bezug: § 218 Abs. 2 AO; § 144 Abs. 1 InsO).
(1) Im Urteilsfall war die Klägerin im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft Organträgerin. Als solche hatte sie die Umsatzsteuer für eine GmbH als Organgesellschaft ans FA abgeführt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH focht der Insolvenzverwalter nach §§ 131, 133 InsO u. a. die Umsatzsteuerzahlungen an. Das FA schloss einen Vergleich mit dem Insolvenzver...