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Umsatzsteuer | Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG (Bezug: § 3b Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG; Art. 16 MwStSystRL).
Nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG wird einer Lieferung gegen Entgelt jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens, gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 3 Abs. 1b Satz 2 UStG). Im Urteilsfall wurde erst nachträglich nach einer Außenprüfung noch eine Preisvereinbarung für die abgegebene Wärme getroffen, so dass der BFH in den Streitja...