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Umsatzsteuer | Behandlung der Gewährung von Zugangsberechtigungen zu sog. Flughafenlounges
Bei der Gewährung einer Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen (sog. Flughafenlounges) handelt es sich i. d. R. um eine sonstige Leistung, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundstück steht (-a/20/10002 :003, NWB GAAAI-60693).
Das BMF erläutert u. a. weiter:
Die betreffende Leistung wird somit dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Sollte die Leistung im Inland steuerbar sein, findet die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Gewährung der Zugangsberechtigung keine Anwendung, da diese Leistung nicht unmittelbar dem Bedarf von Luftfahrzeugen dient.
Erwirbt der Passagier die Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen zusammen mit der Flugbeförderung, kann der Warteraum nur im Zusammenhang mit dem Flug genut...