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Grunderwerbsteuer | Persönliche Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer
Über die Auswirkung einer persönlichen Steuerbefreiungsvorschrift auf den weiteren grunderwerbsteuerrechtlichen Gesamtschuldner ist allein durch Auslegung dieser Vorschrift zu entscheiden (Bezug: § 13 Nr. 1 GrEStG; § 44 Abs. 1 Satz 1 AO; § 426 Abs. 1 Satz 1, § 448 BGB).
Die Befreiungsvorschriften der §§ 3 bis 7 GrEStG knüpfen zwar teilweise tatbestandlich an persönliche Verhältnisse eines am Erwerbsvorgang Beteiligten an, stellen jedoch auf Rechtsfolgenseite den Erwerbsvorgang frei, nicht allein einen Steuerschuldner. Eine persönliche Befreiung von der Grunderwerbsteuer ist im GrEStG nicht vorgesehen und kann daher nur auf einer besonderen Vorschrift außerhalb des GrEStG beruhen. Wie mit der steuerrechtlichen Gesamtschuld aus § 44 Abs. 1 Satz 1 AO umzugehen ist, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Verkäufer erwirbt, der nach einer anderen Vorschr...