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FG Sachsen 16.12.2021 8 K 625/21

Steuerrecht | Betriebsaufspaltung bei unentgeltlicher Überlassung

Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung liegt auch dann vor, wenn die Nutzungsüberlassung des Grundstücks mietfrei erfolgt und die Betriebs-GmbH nur die Betriebskosten übernimmt.

Voraussetzung ist allerdings noch, dass das Besitzunternehmen Gewinnerzielungsabsicht hat. Hierfür genügt es angesichts der Mietfreiheit aber, dass das Besitzunternehmen Dividendeneinkünfte aus seiner Beteiligung an der Betriebs-GmbH erzielen will.

Hinweis:

Der [i]Zuordnung des Erlöses aus dem Verkauf des überlassenen Grundstücks Streit betraf die Frage, ob der Erlös aus dem Verkauf des zuvor mietfrei überlassenen Grundstücks zu den betrieblichen Einkünften oder – so das Finanzamt – zu den sonstigen Einkünften gehörte. Das FG bejahte eine Zuordnung zu den betrieblichen Einkünften.

Zum Thema:
  • Geißler, Betriebsaufspaltung,...

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