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Online-Nachricht - Dienstag, 24.05.2022

Spekulationsgewinn nach vorheriger Entnahme

Wird ein Grundstück, das zuvor aus dem Betriebsvermögen entnommen worden war, innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, ist vom Spekulationserlös der angesetzte Entnahmewert abzuziehen; dies ist grundsätzlich der Teilwert, der in etwa dem Verkehrswert entspricht. Ist der Ansatz des Teilwertes bei der Entnahme aber unterblieben, sondern die Entnahme gewinnneutral erfolgt, darf nur der niedrigere Buchwert vom Spekulationserlös abgezogen werden.

Hintergrund: Der Verkauf eines Grundstücks des Privatvermögens innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung mit Gewinn führt zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. Die Höhe des Spekulationsgewinns ergibt sich grundsätzlich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Als Anschaffung g...