Schätzung von Umsätzen
eines persischen Restaurants anhand der Richtsatzsammlung
Leitsatz
1. Kann die
Buchführung der Besteuerung wegen gravierender Mängel nicht zugrunde
gelegt werden und fehlen auch die erforderlichen Daten für eine
Geldverkehrsrechnung oder eine Nachkalkulation, kann das Gericht
im Rahmen seiner eigenen Schätzungsbefugnis eine Schätzung anhand der
Richtsatzsammlung des BMF als externem Betriebsvergleich vornehmen.
2. Der Ansatz eines gewichteten
Mittelwertes des Rohgewinnaufschlagsatzes von 230 % (Bandbreite
von 186 % bis 376 % in 2014 und 2015 bzw. bis 400 % in 2013) kommt
bei einem persischen Spezialitätenrestaurant in Betracht, wenn das
Restaurant unter baulichen Mängeln litt, die Verkehrsanbindung durch
Straßenbauarbeiten beschränkt war und ein erheblicher Teil der Umsätze
im Außer-Haus-Verkauf erwirtschaftet wurde.
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 830 Nr. 13 WAAAI-61706
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2021 - 2 K 50/20
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