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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 50/20

Gesetze: AO § 162 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Schätzung von Umsätzen eines persischen Restaurants anhand der Richtsatzsammlung

Leitsatz

1. Kann die Buchführung der Besteuerung wegen gravierender Mängel nicht zugrunde gelegt werden und fehlen auch die erforderlichen Daten für eine Geldverkehrsrechnung oder eine Nachkalkulation, kann das Gericht im Rahmen seiner eigenen Schätzungsbefugnis eine Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF als externem Betriebsvergleich vornehmen.

2. Der Ansatz eines gewichteten Mittelwertes des Rohgewinnaufschlagsatzes von 230 % (Bandbreite von 186 % bis 376 % in 2014 und 2015 bzw. bis 400 % in 2013) kommt bei einem persischen Spezialitätenrestaurant in Betracht, wenn das Restaurant unter baulichen Mängeln litt, die Verkehrsanbindung durch Straßenbauarbeiten beschränkt war und ein erheblicher Teil der Umsätze im Außer-Haus-Verkauf erwirtschaftet wurde.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 830 Nr. 13
WAAAI-61706

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2021 - 2 K 50/20

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