Umsatzsteuerbefreiung von
Reitkursen sowie Beherbergung und Verköstigung für Jugendliche und
Kinder auf Reiterhof
Leitsatz
1. Reitkurse
für Jugendliche und Kinder sowie deren Beherbergung und Verköstigung
auf Reiterhöfen, stellen eigene, selbständige Leistungen dar, die
für die Frage einer etwaigen Befreiung von der Umsatzsteuer jeweils
einzeln zu betrachten sind.
2. Die auf die Reitkurse entfallenden
Umsätze können dabei gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb
UStG von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn diese darauf ausgerichtet
sind, den Kursteilnehmern den unmittelbaren Berufseinstieg in den
Turniersport zu ermöglichen. Die Aufnahme von Jugendlichen erfolgt
in diesen Fällen zu Ausbildungszwecken im Sinne des § 4 Nr. 23 UStG
a.F., sodass auch die auf die Beherbergung und Verköstigung entfallenden
Umsätze nach § 4 Nr. 23 UStG a.F. von der Umsatzsteuer befreit sein
können.
3. Die Aufnahme von Jugendlichen
erfolgt zu Erziehungszwecken im Sinne des § 4 Nr. 23 UStG a.F.,
wenn durch die Vermittlung des richtigen Umgangs mit Pferden und
durch einen strukturierten Tagesablauf erzieherisch auf die Jugendlichen
eingewirkt wird und der Erziehungszweck während der Aufenthaltsdauer
erreicht werden kann, sodass die auf die Beherbergung und Verköstigung
entfallenden Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sein können.
Fundstelle(n): GStB 2023 S. 75 Nr. 3 IAAAI-61702
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 02.03.2022 - 4 K 114/17
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