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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 181/19

Gesetze: UmwStG § 12 Abs. 2 Satz 1 ; UmwStG § 12 Abs. 2 Satz 2 ; KStG § 8b Abs. 2 Satz 1 ; KStG § 8b Abs. 2 Satz 2 ; KStG§ 8b Abs. 3 Satz 1 ; EURichtl-2009/133 Art. 7 Abs. 1

Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Kosten des Vermögensübergangs bei grenzüberschreitender innergemeinschaftlicher Aufwärtsverschmelzung von Tochter-Kapitalgesellschaft auf Mutter-Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/133/EG vom (Fusionsrichtlinie) vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten des Vermögensübergangs den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn 5 Prozent als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2022 S. 217 Nr. 7
YAAAI-61701

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 24.03.2022 - 1 K 181/19

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