Im Rahmen des Art. 19 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb
DBA-USA 1989/2008 kommt es auf eine zeitpunktbezogene Betrachtung
an. Maßgebend ist, zu welchem Zeitpunkt der Steuerpflichtige ohne
Berücksichtigung des Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat in Deutschland
gemäß Art. 4
DBA-USA 1989/2008 ansässig geworden ist, welche Motivation
er zu diesem Zeitpunkt hatte und ob dies bis in die Streitjahre
fortwirkt. Bei einem Tätigkeitswechsel ist grundsätzlich von einem
Fortwirken des ursprünglichen Zusammenhangs zwischen dem Ansässigwerden
und dem damit verfolgten "Zweck der Leistung der Dienste" im Sinne
des Art. 19 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA-USA 1989/2008 auszugehen.
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 492 OAAAI-61700
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Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 16.03.2022 - 1 K 1790/20
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