Gesetzgebung | Energiesteuersenkungsgesetz im Bundestag
Der Bundestag hat das sog. Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG) (BT-Drucks. 20/1741) am in erster Lesung beraten. Als Reaktion auf steigende Spritpreise ist geplant, die Energiesteuer zeitlich befristet zu senken.
Die Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz laut Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.
Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente habe Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge. Die Steuerentstehung erfolge zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und sei damit dem Verbrauch durch die Endkunden vorgelagert. Daher könnten sich weitere Steuermindereinnahmen durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
DAAAI-61692