Gesetzgebung | Bundestag berät Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
Der Bundestag hat am den Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (BT-Drucks. 20/1740) in erster Lesung beraten.
Die gegen Russland verhängten Sanktionen sollen in Deutschland effektiv durchgesetzt werden. Entsprechende Maßnahmen sieht der eingebrachte Entwurf vor. Darin heißt es, für den wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen sei für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden von Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit nötig. Dafür sollen jetzt die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse geschaffen werden.
Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Weiterhin soll es zu einer Verankerung einer spezialgesetzlichen Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten kommen.
Im Einzelnen ist vorgesehen, das sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen müssen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen. Andernfalls bestünde eine Gefahr für eine Umgehung des Sanktionsregimes durch eine Verschleierung der Vermögensverhältnisse. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAI-61638