Online-Nachricht - Freitag, 13.05.2022

Gesetzgebung | Bundestag berät sog. Zinsanpassungsgesetz

Der Bundestag hat am den Regierungsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ (BT-Drucks. 20/1633) in erster Lesung beraten. Mit dem Gesetz soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a AO auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt werden.

Mit der Neuregelung werde den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab rückwirkend verfassungskonform auszugestalten, heißt es in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. Der Zinssatz betrug bisher sechs Prozent im Jahr.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die Angemessenheit des neuen Zinssatzes von 0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise von 1,8 Prozent pro Jahr alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum erfolgen. Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.

Die Neuregelung trage den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die neue Regelung gewährleiste Rechts- und Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und Finanzbehörden und sei einfach in der praktischen Anwendung. Bei sehr häufigen Zinssatzänderungen würde die Verständlichkeit von Zinsbescheiden erheblich vermindert. Die Bundesregierung erläutert auch, warum sie die Verzinsung nicht völlig abschafft. Davon würden vor allem solche Steuerpflichtige profitieren, die unvollständige und unrichtige Steuererklärung abgeben oder den Abschluss von Betriebsprüfungen hinauszögern würden. Als weiteres Argument wird genannt, dass die Wiedereinführung einer Vollverzinsung bei steigendem Zinsniveau mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Hinweis:

Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Hierüber informieren wir Sie mit unserem ReformRadar.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
ZAAAI-61637