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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 449

Vorweggenommene Erbfolge im Betriebsvermögen

Vertiefung ausgewählter Problemfelder in fünf prüfungs- und praxisrelevanten Fällen

Mike Mohr

In SteuerStud 6/2022 S. 398 NWB VAAAI-58469 haben Baretti/Bauer/Mayr/Münch sich u. a. bereits mit dem äußerst examensrelevanten Thema vorweggenommene Erbfolge befasst. Die nachfolgende Fallstudie ergänzt und vertieft nun mithilfe von fünf prüfungs- und praxisrelevanten Fällen diesen Schwerpunkt insbesondere in Bezug auf die Übertragung von betrieblichen Funktionseinheiten. Dabei soll neben der unentgeltlichen Übergabe auch die teilentgeltliche Übergabe dargestellt werden. In diesen Fällen erhält der Übernehmer bei der Vermögensübertragung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge also wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung. Dieser Generationennachfolgevertrag ist nicht kraft Gesetzes geregelt, sondern fußt auf einzelvertraglichen Regelungen.

I. Übertragung einer betrieblichen Funktionseinheit

a) Allgemeines

Die Übertragung einer betrieblichen Funktionseinheit, bei der die Werte der Leistung und Gegenleistung nicht unter kaufmännischen Gesichtspunkten wie unter fremden Dritten abgewogen sind, stellt eine zumindest teil(un)entgeltliche Vermögensverschiebung dar, die von vollentgeltlichen betrieblichen Veräußerungen abzugrenzen is...

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