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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1936/19

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der Arbeitnehmer das vereinbarte Ziel für eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung in einem bestimmten Zeitraum erreicht, so wirken sich Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, die später während dieses Zeitraums auftreten, nicht anspruchsmindernd aus; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine gesonderte Regelung über eine Kürzungsmöglichkeit bei später auftretenden Fehlzeiten getroffen haben

Fundstelle(n):
CAAAI-61302

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19

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