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Kosten für ein Mausoleum als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer
Die Kosten für ein Mausoleum, das als Grabstätte für den Erblasser errichtet wird, können bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, soweit das Mausoleum aufgrund der gesellschaftlichen Stellung des Erblassers als angemessenes Grabdenkmal anzusehen ist. Es ist dann steuerlich unschädlich, wenn der Erblasser bis zur Fertigstellung des Mausoleums zunächst in einer vorübergehenden Grabstätte beerdigt wurde.
Hintergrund: Bei der Erbschaftsteuer mindert sich der Wert des Nachlasses um Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören u.a. die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal.
Sachverhalt: Der Kläger war Erbe seines im Jahr 2017 verstorbenen Bruders, der Muslim war. Der Bruder wurde zunächst in einer provisorischen Grabs...