Bei der Klägerin handelt es sich um eine am 08.08.2019 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Gesellschafter waren nach dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2019 ursprünglich der Steuerberater A sowie die Rechtsanwältin B. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer wurden die beiden Gesellschafter sowie der Rechtsanwalt C bestellt. Mit weiterem notariellen Vertrag vom 25.05.2020 veräußerten und übertrugen die Gesellschafter A und B ihre Gesellschaftsanteile an Rechtsanwalt C, dieser wurde zugleich zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.