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ZFA Nr. 5 vom Seite 12

Mitdenken ausdrücklich erwünscht (Teil IV)

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß

Dieser Beitrag vermittelt nicht nur Abrechnungswissen, sondern möchte Sie dazu ermuntern, Ihre Gedanken auch auf andere Bereiche zu lenken. Wenn Sie vor einer Prüfung stehen, kann das beispielsweise Hintergrundwissen sein oder Sie wiederholen Fakten und nutzen somit die Arbeitszeit zur Prüfungsvorbereitung. Und auch wenn Sie gerade nicht im Prüfungsstress sind, können Sie gedankliche Querverbindungen zu anderen Praxisbereichen knüpfen. Damit wird das Verständnis für die Zusammenhänge zu den übrigen Funktionsbereichen der Praxis gefördert.

Nachblutung

Mit dem Begriff „Nachblutung“ wird im Allgemeinen das Auftreten einer „übermäßigen Blutung“ bezeichnet, womit wir im Prinzip bei jedem operativen Eingriff rechnen müssen. Eine solche Komplikation lässt sich zwar oft leicht beherrschen, aber sie ist keineswegs immer harmlos und kann im „worst case“ für den Patienten bedrohlich werden. Da ist es gut, dass wir wenigstens von der Abrechnungsseite her entspannt auf die Maßnahmen blicken können, denn im BEMA gehört die Stillung einer Nachblutung eher zu den einfachen Übungen. Wir treffen dort auf zwei Positionen, die sich aber leicht auseinanderhalten lassen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
BEMA-Nr.
Leistungsbeschreibung
Kürzel

Worin bestehen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den beiden Positionen? Es ist die unterschiedliche Technik, mit der die Blutung zum Stillstand gebracht wird, die über den Ansatz der einen oder der anderen Position entscheidet. Die Unterschiede zwischen Nbl1 (Nr. 36) und Nbl2 (Nr. 37) lassen sich einfacher von der zweiten Position her erklären, ähnlich wie dies beispielsweise bei Ost1 und Ost2 der Fall ist. Wenn die Stillung der übermäßigen Blutung entweder durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes erfolgt, dann nehmen wir die Position