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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 625/21

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, AO § 182 Abs. 1, AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, AO § 155 Abs. 2

Sachliche Verflechtung bei Überlassung eines Grundstücks ohne Nutzungsentgelt

keine Berücksichtigung gesondert festzustellender Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid im Schätzungswege, wenn diese keinen Eingang in die gesonderte Feststellung der Einkünfte gefunden haben

Leitsatz

1. Eine sachliche Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung besteht auch dann, wenn der Betriebskapitalgesellschaft ein Grundstück zwar ohne Nutzungsentgelt, aber gegen Übernahme der Betriebskosten zur betrieblichen Nutzung überlassen wird.

2. Verdeckte Gewinnausschüttungen können nicht als Teil der gewerblichen Einkünfte aus dem Besitzunternehmen nach § 155 Abs. 2 AO im Schätzungswege bei der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegt werden, wenn sie keinen Eingang in die von dem Betriebsfinanzamt durchgeführte gesonderte Gewinnfeststellung gefunden haben.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 463 Nr. 8
GmbH-StB 2022 S. 220 Nr. 7
EAAAI-61080

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Sächsisches FG, Urteil v. 16.12.2021 - 8 K 625/21

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