Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Nutzung einer Wohnung in einer Immobilie eines Angehörigen und vom Steuerpflichtigen
getragenen Kosten für die Sanierung des Daches der ihm nicht gehörenden Immobilie
Leitsatz
Lebt der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses einer Angehörigen und zahlt er dieser – ohne Abschluss
eines förmlichen Mietvertrags – ein in den Überweisungen als Miete bezeichnetes Entgelt, so kann er für die von ihm ebenfalls
bezahlten Aufwendungen für eine Dachsanierung nicht die Steuererermäßigung für Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs.
3 Satz 1 EStG in Anspruch nehmen. Das gilt unabhängig davon, ob die Wohnungsüberlassung durch die Angehörige im Rahmen eines
Mietverhältnisses oder unentgeltlich erfolgt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 570 Nr. 9 GStB 2022 S. 293 Nr. 9 FAAAI-61071
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