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Insolvenzverfahren | Pfändbarkeit einer Corona-Prämie
Die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 sind kein unpfändbares Arbeitseinkommen (§ 850a ZPO) und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich insbesondere um keine unpfändbare Gefahren- oder Erschwerniszulage oder Aufwandsentschädigung i. S. des § 850a ZPO. Dies ergebe sich aus der Ausgestaltung der tariflichen Regelung, die nicht danach unterscheide, in welchem Maße die Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Vielmehr sollten hier alle Beschäftigten unabhängig von den Umständen der Arbeitsleistung gleichermaßen von der Prämie profitieren. Insofern handle es sich um eine andere Regelung als bspw. die Prämien im Pflegebereich (§ 150a SGB XI), bei denen es...