Ukraine-Krieg | Hilfe für betroffene Unternehmen (BMF)
Die ersten beiden von der Bundesregierung am beschlossenen staatlichen Hilfen laufen an: die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sowie das "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen.
Hintergrund: Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 11.04.2022). Die ersten beiden Programme sind nun startklar.
1. Wesentliche Eckpunkte des erweiterten Großbürgschaftsprogramms (Anträge können seit dem gestellt werden)
Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Programmbefristung:
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum befristet.
2. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR (voraussichtlicher Start: )
KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt,
nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland,
nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte,
Schließung von Produktionsstätten in Russland, der Ukraine oder Belarus,
besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
max. 6 Jahre Laufzeit,
bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre,
sechs Jahre Zinsbindung.
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Homepage zu entnehmen.
Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum befristet. Weitere Infos zum Programm wird die KfW ab dem auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Beide Programme bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Diesbezüglich befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen.
Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 3.5.2022 (il)
Fundstelle(n):
GAAAI-60774