Ukraine-Krieg | Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine (BZSt)
Das Bundeszentralamt für Steuern hat Hinweise zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
Hintergrund: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) zuständig. Jeder Person, die in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig ist, wird eine IdNr zugeteilt. Die Vergabe einer IdNr sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen.
Das BZSt informiert in den Hinweisen über:
Steuerpflicht
Erstvergabe
Erneute Mitteilung der IdNr durch das BZSt
ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
Kindergeld
Hinweis:
Die Hinweise zum Verfahren der Vergabe der IdNr für Geflüchtete aus der Ukraine sind in deutscher und ukrainischer Sprache auf der Homepage des BZSt abrufbar.
Quelle: BZSt online (RD)
Fundstelle(n):
NAAAI-60763