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Auslaufen der pandemiebedingten Auslegung der Rechtslage zum Werkstudentenprivileg mit dem Sommersemester 2022
RS 2022/199 vom
Themen: Mitgliedschaft/Beiträge
Kurzbeschreibung: An der pandemiebedingten Auslegung der Rechtslage zum Werkstudentenprivileg wird angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Präsenzbetrieb an den Hochschulen mit dem Sommersemester 2022 nicht weiter festgehalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie (COVID-19-Infektion) haben die Bundesländer seit Mitte März 2020 in Absprache mit dem Bund und den Hochschulen fortgesetzt Auflagen und Regelungen verfügt oder empfohlen, die darauf abzielen, einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken bzw. die Pandemie einzudämmen. Zentrale Maßnahmen auf Basis regelmäßig den Erfordernissen angepasster Landesverordnungen sind Kontaktbeschränkungen und Hygienevorgaben an den Hochschulen einschließlich einer weitgehenden Aussetzung der Präsenzlehre zugunsten digitaler Online-Distanzlehre im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021. Für das Wintersemester 2021/22 haben die Hochschulen und Länder bereits in Teilen wieder ein Präsenzstudium ermöglicht, soweit es die Rahmenbedingungen zugelassen haben. Für das Sommersemest...