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FG Münster Urteil v. - 8 K 2620/19 GrE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b); AO § 42

Grunderwerbsteuer

Gestaltungsmissbrauch in einem förmlichen Umlegungsverfahren

Leitsatz

1) Der Erwerb an Flurstücken in einem förmlichen Umlegungsverfahren kann wegen Gestaltungsmissbrauch von der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b) GrEStG ausgenommen sein.

2) Für einen Gestaltungsmissbrauch spricht, wenn eine Gemeinde das Umlegungsverfahren dazu nutzt, Gemeindegrundstücke auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen.

3) Die Ersparnis von Notar- und Grundbuchkosten stellt keinen anerkennenswerten außersteuerlichen Grund für einen Eigentumserwerb im Umlegungsverfahren dar.

Fundstelle(n):
UVR 2022 S. 233 Nr. 8
FAAAI-60705

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FG Münster, Urteil v. 10.03.2022 - 8 K 2620/19 GrE

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