Gestaltungsmissbrauch in einem förmlichen Umlegungsverfahren
Leitsatz
1) Der Erwerb an Flurstücken in einem förmlichen Umlegungsverfahren kann wegen Gestaltungsmissbrauch von der Steuerbefreiung
nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b) GrEStG ausgenommen sein.
2) Für einen Gestaltungsmissbrauch spricht, wenn eine Gemeinde das Umlegungsverfahren dazu nutzt, Gemeindegrundstücke auf
einen anderen Rechtsträger zu übertragen.
3) Die Ersparnis von Notar- und Grundbuchkosten stellt keinen anerkennenswerten außersteuerlichen Grund für einen Eigentumserwerb
im Umlegungsverfahren dar.
Fundstelle(n): UVR 2022 S. 233 Nr. 8 FAAAI-60705
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 10.03.2022 - 8 K 2620/19 GrE
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.