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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 2408/17 K,G

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4; AO § 160

Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft: Beweislast für Hinzurechnung von Eingangsrechnungsbeträgen als vGA – Beweislastumkehr zur Feststellung einer vGA

Leitsatz

  1. Da eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre hat, kann ihr der Abzug von Aufwendungen aus offensichtlich nicht von dem darin ausgewiesenen Aussteller stammenden Wareneinkaufsrechnungen als Betriebsausgaben nicht mangels Nachweis der betrieblichen Veranlassung versagt werden.

  2. Eine Hinzurechnung der Rechnungsbeträge als vGA kommt nicht in Betracht, wenn das insoweit feststellungsbelastete Finanzamt seine Annahme, dass der Geschäftsführer das zu deren Begleichung erforderliche Geld tatsächlich für sich verwendet habe, nicht durch tatsächliche Feststellungen unterlegen kann.

  3. Die grundsätzlich mögliche Beweislastumkehr zur Feststellung einer vGA setzt voraus, dass das Finanzamt seine Möglichkeiten zur Sachaufklärung ausgeschöpft hat und der Beweis damit letztlich nur aus der Sphäre des Steuerpflichtigen erbracht werden kann.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2022 S. 444
LAAAI-60703

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 15.09.2020 - 6 K 2408/17 K,G

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