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LAG Kiel 15.02.2022 1 Sa 208/21, NWB 17/2022 S. 1228

Arbeitsverhältnis | Behördliche Quarantäneanordnung im Urlaub

Die Regelung, wonach die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage einer Arbeitsunfähigkeit grds. auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt (§ 9 BUrlG), findet keine entsprechende Anwendung auf den Fall, dass ein nicht arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während seines Urlaubs infolge einer Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts wegen eines Ansteckungsverdachts mit einer COVID-19-Infektion das eigene Haus nicht verlassen darf.

Anmerkung:

Im Streitfall wurde dem Arbeitnehmer vom 23.12.– Erholungsurlaub gewährt. Das zuständige Gesundheitsamt ordnete wegen des Kontakts zu einer an COVID-19 erkrankten Person am 21.12. gegenüber dem Arbeitnehmer die Absonderung (§ 30 IfSG) an. Infolgedessen durfte dieser in der Zeit vom S. 1229 [i]Jesgarzewski, NWB 2/2022 S. 100

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