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NWB Nr. 17 vom Seite 1264

Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung zum 1.8.2022

[i]Mindestversicherungssummen für Gesellschaften erhöhen sichDurch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften am sind in Bezug auf die Berufshaftpflichtversicherungen der Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften Änderungen zu beachten, die ggf. Handlungsbedarf auslösen. Ab dem Zeitpunkt können z. B. GbR nicht mehr über die Sozien mitversichert werden, sondern müssen selbst versichert sein. Soweit nicht bereits Gesellschaften – wie etwa die PartGmbB – schon betroffen sind, erhöhen sich die Mindestversicherungssummen für Gesellschaften auf 500.000 € (GbR, einfache Partnerschaft) oder 1 Mio. € (GmbH, GmbH & Co. KG).

[i]AAB müssen angepasst werdenDie Änderung zur Mindestversicherungssumme hat auch Auswirkungen auf eine Haftungsbegrenzung in den allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Da sie nur wirksam ist, wenn Versicherungsschutz in Höhe des vierfachen Betrags der Mindestversicherungssumme besteht, sollten die Kanzleien, die von der Änderung betroffen sind, mit ihren Mandanten vor dem insoweit angepasste Verträge vereinbaren.

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