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NWB Nr. 17 vom Seite 1264

Hinweise der FIU zu Sanktionen gegen Russland

[i] FIU, Mitteilung v. 22.3.2022 Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union u. a. gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine in Kraft getreten sind oder demnächst in Kraft treten werden.

[i]Vorgaben für die Meldungen von VerdachtsfällenDie FIU bittet angesichts der besonderen Sanktionslage, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten. Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum, bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen und folgenden Indikator zu verwenden: B2305 - Transaktion in/aus Staaten, gegen die bspw. die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.

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