Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzgründe aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers
Wirtschaftsprüfer kommen vielfach mit der Insolvenzthematik in Berührung. Dies betrifft insbesondere im Rahmen der Abschlussprüfung den Fortführungsgrundsatz und Angabepflichten zu Fortführungsrisiken in der Rechnungslegung. Daneben kann bspw. auch die gutachterliche Beurteilung der Insolvenzreife eines Unternehmens, die Beratung insolvenzgefährdeter Unternehmen, die Erstellung von Sanierungsgutachten oder Bescheinigungen Gegenstand der Berufsausübung sein. Eine gemeinsame Schnittmenge ist dabei die Kenntnis über die Eröffnungsgründe für Insolvenzverfahren nach der InsO. Hier haben sich in jüngerer Zeit Änderungen in den Rechtsgrundlagen ergeben und die Rechtsprechung insbesondere des BGH hat sich weiterentwickelt. Das IDW hat neben anderen Verlautbarungen den S 11 zu den Eröffnungsgründen überarbeitet, um die neueren Entwicklungen abzubilden.
Der Wirtschaftsprüfer muss sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Abschlussprüfer, Berater, Gutachter oder als Ersteller von Bescheinigungen mit den Eröffnungsgründen für ein Insolvenzverfahren in unterschiedlicher Intensität auseinandersetzen.
Die jüngsten insolvenzrechtlichen Neuregelungen haben die Vorgabe e...