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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Beschluss v. - 4 V 81/20

Gesetze: § 69 FGO

Keine Unzulässigkeit eines bei Gericht gestellten Antrags bei Gewährung einer AdV Maßgeblicher Zeitpunkt für Aussetzung und AdV - ex nunc / Rückwirkung

Leitsatz

Ein bei Gericht gestellter Antrag wird nicht unzulässig, wenn die Behörde im laufenden Verfahren eine AdV unter Widerrufsvorbehalt gewährt.

Eine Aussetzung erfolgt nur ex nunc, während die Aufhebung der Vollziehung (und der damit verbundene Wegfall von Säumniszuschlägen) ab Fälligkeit gewährt werden kann. Maßgeblich ist, in welchem Zeitpunkt die objektiven Voraussetzungen einer AdV vorlagen - ein verspäteter Vortrag des Antragstellers hindert keine Rückwirkung, ist jedoch bei der Kostenentscheidung zu beachten.

Fundstelle(n):
RAAAI-60283

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss v. 08.03.2022 - 4 V 81/20

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