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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 38/19

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a ; UStG § 15a Abs. 1 ; UStG § 15a Abs. 2

Vorsteuerberichtigung nach (Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks bei Erzielung von Hilfsumsätzen in der Planungsphase Voraussetzungen der berichtigungsneutralen Geschäftsveräußerung eines im Aufbau befindlichen Vermietungsunternehmens

Leitsatz

Die (Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks nebst dazugehöriger Planungsleistungen für den Bau von Vermietungsobjekten ist auch dann eine nur einmalige Verwendung des Grundstücks zur Ausführung eines Umsatzes, wenn der Grundstückseigentümer in der Planungsphase Hilfsumsätze aus der übergangsweisen Genehmigung der Aufstellung von Werbemedien auf dem Grundstück erzielt.

Die berichtigungsneutrale Geschäftsveräußerung eines im Aufbau befindlichen Vermietungsunternehmens setzt voraus, dass dieses bereits eine gewisse objektive Verfestigung erfahren hat. Die Herstellung der Baureife und der Abschluss von Gewerberaummietverträgen für ein noch zu erstellendes Objekt reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn das objektiv zutage getretene Geschäftsmodell dem eines Bauträgers/Grundstücksentwicklers entspricht - Abgrenzung zu , BStBl II 2020, 790 einerseits und vom V R 22/09, BFH/NV 2011, 854 andererseits.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAI-60282

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 02.03.2022 - 4 K 38/19

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