BFH  - II R 44/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Änderungsrahmen; Antrag; Bindungswirkung; Schenkungsteuer

Rechtsfrage

Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 8, AO § 351 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
OAAAI-60190