BFH - II R 44/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Änderungsrahmen; Antrag; Bindungswirkung; Schenkungsteuer
Rechtsfrage
Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?
Gesetze: ErbStG § 13a Abs 8, AO § 351 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAI-60190