Erbfall; Erbschaftssteuer; Festsetzungsfrist; Kausalität; Steuerhinterziehung; Unkenntnis; Vorschenkung
Rechtsfrage
Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungssteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO für die Erbschaftssteuer, wenn das Finanzamt kausal (aufgrund der Unkenntnis der Vorschenkung) zunächst keine Erbschaftssteuererklärung anforderte?
Gesetze: ErbStG § 30 Abs 1, ErbStG § 31, AO § 370 Abs 1 Nr 2, AO § 169 Abs 2 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAI-60184