Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 11.02.2022 14 K 2267/19 G, BBK 10/2022 S. 447

Steuerrecht | Betriebsvorrichtungen bei einer Kfz-Werkstatt im Rahmen von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Weder die Vertiefung des Bodens für einen Bremsenprüfstand noch das Fundament für eine Werbeanlage stellen bei einer Kfz-Werkstatt Betriebsvorrichtungen dar.

Die Bodenvertiefung ist keine Betriebsvorrichtung, da eine Kfz-Werkstatt auch ohne entsprechende Vertiefung betrieben werden kann, nämlich durch eine mobile Bremsprüfanlage. Die Vertiefung hat lediglich den Vorteil, dass die in ihr verankerte Bremsprüfanlage ebenerdig befahren werden kann. Die Fundamente für eine Werbeanlage sind deshalb keine Betriebsvorrichtung, weil eine Kfz-Werkstatt auch ohne eine Werbeanlage betrieben werden kann.

Im Streitfall [i]Erweiterte Kürzung für den Vermieter war streitigging es um die erweiterte Kürzung für den Vermieter gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Der Vermieter des Werkstattgeländes hatte sich im Mietvertrag verpflichtet, Fundamente für eine Werbeanlage sowie eine Grube für d...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen