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Steuernachzahlungen: Zinssatz bei Verzug rückwirkend gesenkt
Der Zinssatz für Verzugszinsen wird für Verzinsungszeiträume ab Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat bzw. 1,8 % pro Jahr gesenkt. Das gilt auch für Steuererstattungen. Damit kommt der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer Zinsanpassung nach. Unter https://go.nwb.de/2h6ul erfahren Sie dazu mehr.