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NWB BB 5/2022 S. 128

Lieferkettengesetz: EU plant Vorgaben auch für mittlere Unternehmen

Das sog. Lieferkettengesetz verpflichtet Großunternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab 2023, Umwelt- und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu beachten. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Doch die EU plant deutliche Verschärfungen, von denen auch kleinere Unternehmen nicht nur wie bislang mittelbar (als Zulieferer der größeren Unternehmen), sondern unmittelbar betroffen sind.

Demnach gibt es einen Gesetzesentwurf der EU, der vorsieht, dass alle Betriebe ab 500 Mitarbeitern mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. € die Regeln des Lieferkettengesetzes anwenden müssen. In Branchen, bei denen besondere Risiken für Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechtstandards bestehen, soll das Gesetz schon für Unternehme...

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