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Tempoassistent: Ab Juli 2022 Pflicht bei allen Neuwagen
Ab dem gilt die ISA-Verordnung der EU. Dann müssen neue Fahrzeuge mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA (Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein. Die Regelung betrifft Lkws, Transporter, Busse und Pkws. Fahrzeuge, deren Typzulassung vor dem erfolgt, müssen erst ab Juli 2024 einen ISA haben. Eine Pflicht zur Nachrüstung alter Fahrzeuge gibt es nach derzeitigem Stand nicht. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/s22t4.