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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 16/20

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1 ; UStG § 3 Abs. 1b; UStG § 12 Abs. 1 ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Umsatzsteuer: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von DVDs zu einer Programmzeitschrift stellen jeweils keine einheitlichen Leistungen dar

Leitsatz

1. Die Gewährung von Sachprämien stellt weder eine Nebenleistung gegenüber der Hauptleistung Zeitschriftenlieferung dar, noch handelt sich hierbei um eine einheitliche Leistung. Die Lieferung der Prämie verfolgt einen eigenen Zweck und stellt nicht nur das Mittel dar, um die Lieferung von Zeitschriften in einem Abonnement unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Eine rechtliche Verknüpfung durch die Regelung in einem einheitlichen Vertrag führt nicht zur Unterordnung einer Leistung gegenüber einer anderen Leistung.

2. Die Beigabe einer DVD mit einem Spielfilm und die Lieferung der Fernsehzeitschrift stellen jeweils selbständige Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG dar, welche nicht zusammen als einheitliche Lieferung qualifiziert werden können, wenn DVD und Zeitschrift unterschiedlichen Zwecken dienen, der Preis der DVD den Preis der Zeitung übersteigt, der Inhalt der DVD nicht extra für die Zeitschrift entwickelt wurde und die DVD unabhängig und langfristiger als die Zeitschrift genutzt werden kann.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 8 Nr. 10
DStRE 2023 S. 477 Nr. 8
KÖSDI 2022 S. 22801 Nr. 7
UStB 2022 S. 285 Nr. 9
CAAAI-59900

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 19.01.2022 - 6 K 16/20

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