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NWB Sanieren 4/2022 S. 126

Corona – Wechsel von der Überbrückungshilfe III Plus zur Neustarthilfe Plus und umgekehrt (BMWi)

Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe Plus und der Überbrückungshilfe III Plus eingeräumt. Sie können somit nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrages von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt, um das für sie vorteilhaftere Programm auszuwählen. Das Wahlrecht kann zunächst bis zum ausgeübt werden. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021) endet am . Seit können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf verlängert.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge der Neus...

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