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Umsatzsteuer | Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger
Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. k, Nr. 25 Satz 3 Buchst. c, § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL).
Nach § 276 sowie § 317 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat das Gericht in Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen einem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Diese nach nationalem UStG nicht steuerbefreiten Leistungen eines Verfahrenspflegers bewertet der BFH als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen“ i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Ebenso hat...