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AGB | Sperren der Auflademöglichkeit einer E-Auto-Batterie
Eine AGB-Klausel in den Mietbedingungen der deutschen Niederlassung einer Herstellerbank, die verschiedene Finanzprodukte vertreibt und auch Batterien für Elektrofahrzeuge an Kunden, die eines ihrer Elektrofahrzeug kaufen oder leasen, vermietet, wonach die Bank nach Beendigung des Mietvertrags aufgrund außerordentlicher Kündigung nach Ankündigung und Ablauf einer 14-tägigen Frist berechtigt ist, das Aufladen der Batterie durch den Mieter der Batterie per „Fernzugriff“ mittels Software zu unterbinden, ist unwirksam.
Ein Zugriffsrecht des Vermieters im Wege der Selbsthilfe (§ 229 BGB) existiert im deutschen Recht nicht, wenn der Mieter dem Herausgabeanspruch nicht (sofort) nachkommt. Das Sperren der Auflademöglichkeit stellt vielmehr eine verbotene Eigenmacht der Bank (§ 858 Abs. 1 BGB) dar. Zwar hat der M...