Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
OFD Koblenz - S 7177 A
§ 4 Nr. 20 UStG Zuständige Landesbehörde für Bescheinigungen im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG
Nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem EStG und anderen Steuergesetzen v. (GVBl 1996 S. 197) obliegt die Erteilung einer Bescheinigung i. S. von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG dem für Kultur zuständigen Ministerium.