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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 939/21

Gesetze: SGB XII § 82 Abs. 7; SGB II § 11 Abs. 3 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Sonderregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist wegen der detaillierten Bestimmungen in § 82 Abs.?7 SGB XII auf das SGB XII nicht übertragbar. Es bleibt daher dabei, dass eine Nachzahlung laufenden Einkommens als laufendes Einkommen (entgegen §?11 Abs.?2 Satz?3 SGB?II) zu werten ist . Eine auf die Sozialhilfe-Richtlinien des SGB?XII-Trägers gestützte, von der BSG-Rechtsprechung abweichende Anrechnung ist somit rechtswidrig. Im Übrigen hat der Gesetzgeber auch nur im SGB II Grund gesehen, die gesetzliche Regelung zu ändern.

Fundstelle(n):
GAAAI-59608

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.02.2022 - L 2 SO 939/21

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