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Track 07 | Lohnsteuer: Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch ohne individuelle Belastung
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Für alle Arbeitnehmer und keineswegs nur für Profisportler ist dabei die Klarstellung des Bundesfinanzhofs wichtig, dass sich die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht als individuell belastende Tätigkeit darstellen muss. Dies verlange das Gesetz für die Steuerfreiheit der Zuschläge nicht.
Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport. – So ist die Presseinformation des Bundesfinanzhofs zu einem Urteil des VI. Senats des BFH überschrieben. Im Streitfall ging es zwar tatsächlich um eine Profimannschaft. Die steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Lohnsteuersenats kann aber für alle Arbeitnehmer von Vorteil sein.
In unserer November-Ausgabe 2019 hatten wir Sie darüber informiert, dass das FG Düsseldorf in erster Instanz entschieden hatte: Fahrzeiten im Mannschaftsbus gehören zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer. Zahlt der Arbeitgeber für diese Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist diese...