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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 30 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Hygieneleistungen bei fehlender Qualifikation des Unternehmers

Der Bundesfinanzhof muss in einem neu anhängigen Revisionsverfahren die Frage klären: Sind Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene nach § 4 Nr. 14 Buchst. e UStG auch dann steuerbefreit, wenn der Unternehmer nicht selbst über die dafür notwendige Qualifikation verfügt, sondern sich eines Dritten bedient, der zwar die nötige fachliche Expertise hat, aber selbst nicht in das Unternehmen eingebunden ist? Das FG Berlin-Brandenburg hat das in erster Instanz zugunsten eines Unternehmers bejaht.

Eine Erwähnung wert ist auch ein Verfahren zur Umsatzsteuer. Es geht um die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. e UStG.

Dort ist geregelt: Steuerfrei sind die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen – das sind die sog. Krankenhausinfektionen – und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, erbrachten Leistungen eines Arztes oder einer Hygienefachkraft. Begünstigt sind Leistungen an Heilberufler und Krankenhäuser, die diesen ermöglichen, ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß zu erbringen – unter Beachtung der nach dem Infektionsschutzgesetz und den Rechtsverordnungen der Länder bestehenden Verpflichtungen.

Es ist eine Binsenweisheit, dass der Stelle...

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