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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 19 | Schenkungsteuer: Bedarfsabfindungen im Scheidungsfall sind keine freigebigen Zuwendungen

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind – handelt es sich also um eine Bedarfsabfindung –, liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine freigebige Zuwendung vor.

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, so langsam läuft uns die Zeit davon. Auf ein Urteil zur Schenkungsteuer möchten wir aber nicht verzichten. Es geht um eine Bedarfsabfindung im Scheidungsfall.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind – handelt es sich also um eine Bedarfsabfindung –, liegt keine freigebige Zuwendung vor.

Zahlungen zur Erfüllung eines bereits entstandenen Zugewinnausgleichsanspruchs unterliegen nicht der Schenkungsteuer. Es fehlt an einer freigebigen Zuwendung. Etwas anderes gilt für die Zahlung einer pa...

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