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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14 | Kindergeld: Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern abgebrochen hat. In einem solchen Fall kommt eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind in Betracht. Das setzt allerdings voraus, dass es sich um eine vorübergehende Krankheit von maximal sechs Monaten handelt und die Ausbildungswilligkeit nachgewiesen wird.

Auch zum Kindergeld gibt es Interessantes zu berichten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eltern haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld wegen einer Berufsausbildung ihres Kindes, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Handelt es sich um eine nur vorübergehende Erkrankung und ist das Kind nachweislich weiter ausbildungswillig, kann es allerdings als ausbildungsplatzsuchendes Kind berücksichtigt werden.

Für volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt bekanntlich: Ein Kindergeldanspruch kommt unter anderem dann in Betracht, wenn das Kind sich in einer Berufsau...

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