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Grundstücksrecht; | Pflicht zur Grundstückssanierung durch den Eigentümer
Nach dem seit dem in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetz sind neben dem Verursacher auch die Grundstückseigentümer (Zustandsstörer) verpflichtet, mit Altlasten kontaminierte Grundstücke auf ihre Kosten so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes folgten die entsprechenden rechtlichen Regelungen im Wesentlichen aus dem Landesrecht. Die Belastung des Eigentümers mit den gesamten Kosten der Sanierungsmaßnahmen ist allerdings nicht gerechtfertigt, soweit sie dem Eigentümer nicht zumutbar sind. Ein Anhaltspunkt dafür kann der Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung sein. Wird dieser Wert von den Kosten überschritten, entfällt i. d. R. das Interesse des ...